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AGB
Gemeinsame Regeln für eine schöne Zusammenarbeit.
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand November 2026:
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Der Einschleifservice LensLab übernimmt für Augenoptiker und optische Betriebe die Dienstleistung „Einschleifen von Brillengläsern nach Auftragsformularen“.
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Die Qualitätskontrolle der Gläser (Glasoberfläche, Beschichtung, Werte, Tönung, etc.) übernimmt der Auftraggeber.
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Für die vollständigen und richtigen Angaben und Daten haftet der Auftraggeber. Wird bei Einstärkengläsern keine Höhe angegeben, schleifen wir das Glas mittig ein.
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LensLab behält sich vor, gebrauchte oder alte Fassung nach Begutachtung nicht oder nur auf Risiko des Auftraggebers zu verglasen. Für alte oder gebrauchte Fassungen kann bei Bruch kein Ersatzanspruch geltend gemacht werden. Das Selbe gilt auch für gebrauchte Gläser. Für die einwandfreie Qualität der Fassung haftet der Auftraggeber. LensLab kann für kalte Lötstellen bzw. fehlerhafte Beschichtungen der Fassung nicht haftbar gemacht werden. Für erweiterte Kosten kann LensLab Einschleifservice GmbH nicht haftbar gemacht werden. Bei qualitativ einfachen Holzbrillen (Shwood, etc.) übernehmen wir bei Bruch keine Haftung.
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Das Bruchrisiko übernimmt LensLab. Bei Gläsern die sich aufgrund ihrer Eigenschaften für die jeweilige Verglasung nicht eignen, wird das Bruchrisiko nicht übernommen. Schäden, für die die LensLab Einschleifservice GmbH aufkommt, werden ihr in Rechnung gestellt erstellt: Wir zahlen den Listenpreis abzgl. Lieferantenrabatt / Werkstattbruch / und sämtlicher Boni, etc. Bei hochwertigen Fassung bis max. 500€ Einkaufspreis. Etwaige Schäden an Fassungen oder Gläser müssen am Zustellungstag der Ware schriftlich per Email an LensLab Einschleifservice GmbH gemeldet werden.
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Die Bearbeitung der Aufträge erfolgt umgehend. In der Regel verlassen uns auch Bohrbrillen nach 24 Std., in stark frequentierten Zeiten können Bohrbrillen bzw. Sonderfälle auch 48 Std. brauchen. Für Lieferverzug kann kein Schadensersatz geltend gemacht werden.
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Eine Stornierung oder Abänderung eines Auftrags kann nur schriftlich und rechtzeitig per E-Mail erfolgen. Das Risiko für den bereits in Arbeit befindlichen Auftrag trägt der Auftraggeber.
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Reklamationen müssen sofort (innerhalb von 24 Std.) nach erhalt der Ware bei LensLab angezeigt werden. Der reklamierte Gegenstand (Gläser/Fassung) muss an LensLab eingesandt werden. Wir übernehmen das Bruchrisiko in den eigenen Räumen. Verpackungsschäden (Druckstellen, Quetschungen, Löcher, etc. am Päckchen) müssen umgehend dem ausliefernden Fahrer des jeweiligen Logistikunternehmens gemeldet werden.
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Die Versandkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ebenso das Risiko bei Transportbeschädigung und Verlust. Eine Transportversicherung greift nur im Rahmen der allgemeinen Transportversicherungsbedingungen des jeweiligen Transportunternehmens. Seitens LensLab Einschleifservice GmbH gibt es keine weitere Transportversicherung. Sollten Sie optional die Ware auf dem Rückweg (von LensLab Einschleifservice zum Kunden) höher versichert haben wollen, so muss uns dies schriftlich mitgeteilt werden.
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Die Abrechnung erfolgt in Einzelrechnungen oder zum jeweiligen monatlichen Abrechnungszeitpunkt. Alle Preise gelten zzgl. der gesetzlichen MwSt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen und ohne Abzug fällig. Ein Ausgleich von Forderungen des Auftraggebers ist nicht möglich. Bei Kunden die am Lastschrift Verfahren teilnehmen, buchen wir den fälligen Betrag direkt nach Rechnungserstellung vom vereinbarten Konto ab.
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Durch die Erteilung des Auftrags erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen von LensLab an.
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Der Auftraggeber versichert, dass er im Besitz der Nutzungsrechte von Sonderformen (Brillengläser) ist, bzw. die Erlaubnis hat diese zu nutzen. Durch die Erteilung des Einschleifauftrags gilt dies als bestätigt.
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Beachten Sie auch unsere FAQs
ADRESSE
LensLab Einschleifservice GmbH
Gassenäckerweg 17
73635 Rudersberg
TELEFON
ÖFFNUNGSZEITEN
In der Regel:
Mo - Do 8:00 bis 17:00
Fr 8:00 bis 15:00
